top of page

MIGRATIONSRECHT

Mit viel Leidenschaft und Fachkompetenz bin ich im Migrationsrecht tätig. Mehrere Jahre habe ich im Bereich Ausländerrecht Erfahrungen gesammelt und kann viele erfolgreiche Verfahren vorweisen. Regelmäßige fachliche Fortbildungen, Austausch mit Kollegen im Fachgebiet, sowie die Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs Migrationsrecht bilden hier die Basis des Wissens. Wissen, mit dem ich Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen möchte.

Migrationsrecht: Fachgebiete
Niederlassungserlaubnis.jpg

NIEDERLASSUNGS-

ERLAUBNIS

Eine deutsche Aufenthaltserlaubnis ist immer befristet. Dahingegen ist die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Die (immer unbefristete) Niederlassungserlaubnis verleiht also dem Inhaber im Gegensatz zu der (immer befristeten) Aufenthaltserlaubnis ein Daueraufenthaltsrecht für die Bundesrepublik Deutschland. Auch eine nachträgliche Befristung der Geltungsdauer ist bei der Niederlassungserlaubnis nicht möglich.
Von daher sollte es immer Ziel sein, von einem befristeten Aufenthalt in die unbefristete Niederlassungserlaubnis zu wechseln. Wenn Sie dazu Fragen haben oder es Probleme mit der Ausländerbehörde gibt, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

Dublin

DUBLIN VERFAHREN

Wenn Sie in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben oder stellen möchten, heißt das nicht, dass Sie automatisch ein Recht darauf haben, dass in Deutschland ein Asylverfahren durchgeführt wird.

Es kann sein, dass ein „Dublin-Verfahren“ eingeleitet wird. Die Dublin III-Verordnung, die bereits seit 2013 in Kraft ist, regelt, welcher Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags innerhalb der EU zuständig ist. Durch die Regelung soll sichergestellt werden, dass ein Antrag innerhalb der EU nur einmal geprüft werden muss.

Wenn Sie zunächst im europäischen Ausland waren oder bereits einen Dublin Bescheid erhalten haben- melden Sie sich!

Duldung Rechtsanwalt Crailsheim Ausländerrecht Strafrecht

DULDUNG

Ein grüner Ausweis aus Papier mit einem roten Strich, auf dem "Duldung" steht- was heißt das?

Es bedeutet, dass Sie keine Erlaubnis zum Aufenthalt haben und zur Ausreise verpflichtet sind. Ihr Aufenthalt wird nur geduldet. Damit meint die Behörde, dass Sie eigentlich die Pflicht haben, auszureisen. Der Ausreise steht jedoch ein Hindernis entgegen, daher werden Sie nicht abgeschoben. 
Dies kann sich aber ändern, z.B. indem Ersatzpapiere beschafft werden.  Deswegen müssen Möglichkeiten gesucht werden, um den Aufenthalt zu verfestigen, z.B. mit einer Beschäftigungsduldung oder im Idealfall einem Aufenthaltstitel. Vielleicht gibt es einen solchen Anspruch für Sie schon und Sie wissen es nicht? 

Glückliche Familie

FAMILIEN-

ZUSAMMENFÜHRUNG

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis haben, hat unter bestimmten Voraussetzungen auch Ihre Familie das Recht, in Deutschland ein Aufenthaltsrecht zu bekommen. Das ergibt sich schon aus dem Grundgesetz und der europäischen Menschenrechtskonvention und wird in Abschnitt 6 des Aufenthaltsgesetzes konkret geregelt.
Die dort genannten Rechte gelten vor allem für die Kernfamilie, also für Ehepartner und minderjährige Kinder bzw. Eltern von minderjährigen Kindern. In wenigen Ausnahmefällen können aber auch sonstige Familienangehörige eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Visum Botschaft

VISUM

Die meisten Staatsangehörigen benötigen für die Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum. Visafrei können Sie einreisen, wenn Sie EU-Bürger sind oder die Staatsangehörigkeit eines von der Visapflicht befreiten Staaten besitzen. Ein erforderliches Visum muss vor der Einreise durch die Deutsche Botschaft oder das Konsulat ausgestellt werden. Die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, richten sich nach dem Zweck des Aufenthalts.
Es gibt viele verschiedene Visa, für kurzfristige Besuchsaufenthalte oder eine Geschäftsreise können Sie z.B. ein C-Visum (sog. „Schengen-Visum“) beantragen. Die maximal mögliche Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innerhalb eines Referenzzeitraums von 180 Tagen. Das Visum berechtigt zum Aufenthalt in allen Mitgliedsstaaten des „Schengen-Raumes“.

Abschiebung.jpg

AUSWEISUNGSVERFAHREN

Ein Ausländer muss mit einer Ausweisung durch die Ausländerbehörde rechnen, wenn er bestimmte Straftaten begangen hat. Eine Ausweisung ist auch möglich, wenn keine Straftat begangen wurde, allerdings sind diese Fälle abschließend im Aufenthaltsgesetz geregelt.
Die Ausweisung ist nicht mit einer Abschiebung zu verwechseln, auch wenn beide Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet werden. Eine Ausweisung bedeutet, dass der Aufenthaltstitel erlischt und der Ausländer das Land verlassen muss. Falls Sie ein solches Schreiben erhalten- ich helfe Ihnen!

Staatsangehörigkeit

STAATSANGEHÖRIGKEIT

Es gibt drei verschiedene Wege zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit: die Geburt, die Adoption und die Verleihung auf Antrag durch die Einbürgerungsbehörde. Außerdem bietet der Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit die Möglichkeit, eine zusätzliche Staatsangehörigkeit zu erwerben, ohne den deutschen Pass zu verlieren.

 Für einen Anspruch auf Einbürgerung (§ 10 StAG) oder der Einbürgerung nach Ermessen (§8 StAG) kommt es im wesentlichen auf die Dauer des Aufenthalts, die Lebensunterhaltssicherung, Vorstrafen und auf Sprachkenntnisse an. Seit 2008 ist auch das Bestehen eines sog. Einbürgerungstests erforderlich. Daneben gibt es noch die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher.

abschiebeflugzeug.jpg

ABSCHIEBUNG

Abschiebung bedeutet die Durchsetzung der Ausreisepflicht mit Zwangsmaßnahmen. Sie setzt voraus, dass der Ausländer zur Ausreise verpflichtet ist. Das heißt, dass ihm kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zusteht.
Eine Abschiebung hat eine Einreisesperre für alle Staaten des „Schengen-Raumes“ zur Folge. Inzwischen muss vor einer Abschiebung eine Frist für die Einreisesperre bekannt gegeben werden. Ältere und unbefristete Einreisesperren müssen befristet werden. Wie lange diese Sperre gilt, ist unterschiedlich. Manchmal kann es aber auch sinnvoll sein, einer Abschiebung durch eine „freiwillige“ Ausreise zuvorzukommen, z.B. wenn man eine Rückkehrperspektive hat. So kann zumindest eine Einreisesperre oder Abschiebungshaft vermieden werden.

Klempner bei der Arbeit

ARBEITSERLAUBNIS

Ein Ausländer, der in Deutschland arbeiten möchte, benötigt dafür grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis und -wenn er dafür aus dem Ausland einreisen will- ein gültiges Visum (Business Visa)
– dies müssen auch Unternehmen beachten, die ausländische Fachkräfte in Deutschland einsetzen wollen.
Im Alltag verwenden wir häufig den Begriff der ‘Arbeitserlaubnis’. Das Aufenthaltsgesetz spricht von der ‘Gestattung der Erwerbstätigkeit’ bzw. von der ‘Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung’. 
Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis brauchen oder Fragen zum Thema Arbeit haben, kontaktieren Sie mich, ich berate Sie gerne!

Aufenthaltsrecht.jpg

... UND AUSSERDEM

Auch in anderen rechtlichen Bereichen des Migrationsrechts, die noch nicht benannt wurden, wie z.B. bei Härtefallanträgen, Abschiebehaft, Zurückweisungen, Scheinehe, Aufenthaltstiteln für Fachkräfte, Blaue Karte EU, Freizügigkeit, humanitärem Aufenthalt, Beschäftigungsduldung und Ausbildungsduldung  berate ich Sie gerne.  Erfahrungen haben ich mit vielen Herkunftsländern, wobei die meisten Flüchtlinge in Baden-Württemberg aus Syrien, Irak, Iran, Pakistan, Afghanistan, Georgien, Albanien, Algerien, Eritrea, Nigeria, Somalia, Guinea und Gambia stammen. 

Ausländer

AUSLÄNDERRECHT

Im deutschen Rechtssystem wird zwischen Deutschen und  Nichtdeutschen unterschieden. Deshalb wurde das Rechtsgebiet ursprünglich als Ausländerrecht bezeichnet. Heute wird eher der Begriff "Migrationsrecht" benutzt. Die Begriffe Ausländerrecht und Migrationsrecht meinen aber das Gleiche.

 

Hauptsächlich im Aufenthaltsgesetz und im Asylgesetz finden sich die gesetzlichen Vorgaben für das Ausländerrecht. Darin wird geregelt, unter welchen Umständen sich Ausländer in Deutschland aufhalten dürfen und welche wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Rechte sie haben. In den Gesetzen wird auch festgelegt, unter welchen Bedingungen ein  Ausländer, von dem eine Gefahr ausgeht, nicht einreisen darf oder wieder ausreisen muss.

Asylantrag

ASYLRECHT

Das deutsche Asylrecht hat sein Fundament im Grundgesetz (Art. 16a GG) und wird durch das Asylgesetz (AsylG) inhaltlich konkretisiert.
Allerdings sind hier höherrangige Regelungen der Europäischen Union zu beachten. Daher ist im deutschen Asylrecht eine Betrachtung des Einzelfalls im europarechtlichen Kontext unabdingbar.

Gerne nehme ich für Sie eine Einschätzung Ihrer asylrechtlichen Ansprüche vor und vertrete Sie in Ihrem Asylverfahren. Dazu kann schon die Vorbereitung auf Ihre Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gehören. Im Falle eines negativen Bescheides erhebe ich, wenn Gründe dafür vorhanden sind, für Sie Klage oder berate Sie bezüglich der Stellung eines Folgeantrages.

bottom of page